Platzordnung

 Platzordnung des RZV für Hovawarthunde

Bezirksgruppe Wismar e. V.

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1. Disziplin, Rücksichtnahme, Mitarbeit und gegenseitige Unterstützung sind oberster Grundsatz im Hundesport.
2. Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt dem Vorstand, den Ausbildern und dem Platzwart. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
3. Für alle Nutzer des Hundeplatzes gelten die Satzung, die Preislisten und andere Vereinsdokumente der BG.
4. Alle Hunde müssen gesund und entwurmt sein. Eine gültige Hundehaftpflichtversicherung muss bestehen. Im Impfpass muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein. Nachweise sind dem Vorstand bzw. den Ausbildern auf Verlangen vorzulegen.
5. Kein Zutritt für kranke Hunde und Hunde mit Ungezieferbefall.
6. Auf dem Vereinsgelände gilt die allgemeine Leinenpflicht( höchstens 3 m Leine). Nur auf den Übungsplätzen darf ohne Leine gearbeitet werden.
7. Die Benutzung des Hundeplatzes, des Vereinsgebäudes und der Sportgeräte ist nur zu den festgelegten Übungszeiten gestattet. Verschiebung von Übungstagen und -zeiten ist durch den Übungswart kurzfristig möglich. ( z.B. Feiertage , Veranstaltungen)
8. Über die Teilnahme im Gästebereich entscheidet der Vorstand. Für die Teilnahme ist eine Gästebetrag zu entrichten.
9. Der Übungsbeginn erfolgt zu festgelegten Zeiten. Hundeführer, die nicht rechtzeitig zum Übungsbeginn erscheinen, haben keinen Anspruch auf Nachholung einer bereits abgeschlossenen Übung.
10. Außerhalb der Übungszeiten darf der Hundeplatz nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes genutzt werden.
11. Platzanlage, Geräte und Vereinsgebäude sind sorgsam zu behandeln. Jedes Mitglied hat die Pflicht, bei Erhaltung, Pflege, Instandsetzung und Neubau von Geräten und Platzanlagen mitzuhelfen.
12. Der Hundeplatz ist sauber zu halten. Das Lösen der Hunde auf dem Hundeplatz ist möglichst zu vermeiden. Verunreinigungen sind vom Hundeführer sofort zu beseitigen.
13. Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen des Vorstandes, der Ausbilder und des Platzwartes können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.



Wismar, 01.06.2011 Der Vorstand